Beibehaltungsgenehmigung Leicht Gemacht
Bei Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft hilft die
Deutsche Beibehaltungs Organisation
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Antragsbearbeitung
Ihr Antrag wird von einem Rechtsanwalt bearbeitet.
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Ihr fertiger Antrag muss nur noch von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben und an Ihre zuständige Auslandsbehörde verschickt werden.
*Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls notarielle Beglaubigungen notwendig sind.
Wir helfen Kunden in der ganzen Welt
Das Wichtigste Zuerst
Warum die DBO?
Wir haben uns auf die Bearbeitung von Beibehaltungs- und Wiedereinbügerungsanträgen spezialisiert und einen Prozess entwickelt, der die Erstellung von Anträgen für Sie optimiert und die Zusammenarbeit mit ihrem Rechtsanwalt vereinfacht.
Warum brauche ich eine Beibehaltungsgenehmigung?
Als deutscher Staatsbürger verliert man in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft in dem Moment, in welchem man eine andere annimmt. Eine BBG verhindert das.
Was ist ein Antrag auf Wiedereinbügerung?
Sie haben eine andere Staatsbürgerschaft angenommen und dadurch die deutsche verloren. Es kann geprüft werden, ob die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung besteht.
FAQ’s
Über unsere Plattform können Sie eine kostenfreie Erstberatung von zugelassenen Rechtsanwälten erhalten. Die Rechtsanwälte bzw. Volljuristen stellen Ihre Rechnung selbst und völlig unabhängig von der DBO. Die DBO selbst führt keine Rechtsberatung durch, unterstützt jedoch zum Beispiel durch das Anbieten verschiedener Zahlungsanbieter, Kommunikationsmittel und ein vereinfachten Bearbeitungsverfahren.
Falls Ihr Antrag auf Beibehaltung nicht rechtzeitig vor Ihrer Einbürgerung genehmigt wird, kann in einem solchen Fall eine sogenannte Anschlussurkunde beantragt werden. Dies sollte circa 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Beibehaltungsgenehmigung gemacht werden.
Es liegt im Ermessen des BVA. Ihr Rechtsanwalt bearbeitet mit Ihnen eine Begründung warum Sie Ihre Staatsbürgerschaft nicht aufgeben können.
Es liegt im Ermessen des BVA. Bei einer Wiedereinbürgerung nach § 13 StAG bespricht ihr Rechtsanwalt mit Ihnen eine Strategie um dies zu vermeiden.
Grundsätzlich ja. Es muss jedoch ein öffentliches Interesse an Ihrer Wiedereinbürgerung bestehen und nachgewiesen werden. Private Gründe sind hier nachrangig.
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Referenzen
Was unsere Kunden über uns sagen
Ich habe lange überlegt ob ich eine Beibehaltungsgenehmigung alleine beantragen soll. Eine Bekannte von mir hat es selbst gemacht, und prompt wurde es abgelehnt. Dieses Risiko und diesen Stress wollte ich nicht auf mich nehmen. Alle meine Fragen wurden schnell und konkret beantwortet. Gerade wurde meine Beibehaltung genehmigt. Ich würde das sofort wieder über die DBO machen."
Ich hatte keine Ahnung, dass ich meine deutsche Staatsbürgerschaft verliere, wenn ich die neuseeländische annehme. Gott sei Dank hat mein Anwalt mich aufgeklärt und die DBO empfohlen. Ein Rechtsanwalt hat sich schnell und effizient gekümmert. So einfach kann es sein.”
Ich habe tagelang versucht die richtigen Dokumente zusammenzusuchen und zu verstehen wie ich die Beibehaltungsgenehmigung beantrage. Dann habe ich die Deutsche Beibehaltungs Organisation gefunden. Eine Stunde später waren alle meine Probleme gelöst. Danke!"
Als ich nach Australien ausgewandert bin wusste ich nicht, dass ich hier bleiben werde und meinen Traummann finde. Mittlerweile bin ich australischer Staatsbürger. Meine Rechtsanwältin hat mir sehr dabei geholfen meine Anträge einzureichen, so dass ich nun die doppelte Staatsbürgerschaft habe. Ich bin sehr dankbar, dass ich bei dem Prozess nicht auf mich alleine gestellt war."