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Beibehaltungsgenehmigung Leicht Gemacht

Bei Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft hilft die

Deutsche Beibehaltungs Organisation

Mit Firmensitz in Kalifornien, USA hat es sich die Deutsche Beibehaltungs Organisation zur Aufgabe gemacht weltweit einen schnelleren, effizienteren und kostengünstigeren Prozess für Beibehaltungsanträge und Wiedereinbürgerungen zu entwickeln. Alle Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen, und haben jahrelange Erfahrung im Bereich der doppelten Staatsbürgerschaft. Dies gewährleistet eine hohe rechtliche Kompetenz und Erfolgsquote.
 
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Antragsprozess

Kostenlose Beratung

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Über unser benutzerfreundliches Online-Portal können Sie einfach und sicher Ihre Unterlagen zur Auswertung und Bearbeitung hochladen*.

Antragsbearbeitung

Ihr Antrag wird von einem Rechtsanwalt bearbeitet.

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Ihr fertiger Antrag muss nur noch von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben und an Ihre zuständige Auslandsbehörde verschickt werden.

*Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls notarielle Beglaubigungen notwendig sind.

Wir helfen Kunden in der ganzen Welt

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Das Wichtigste Zuerst

Warum die DBO?

Wir haben uns auf die Bearbeitung von Beibehaltungs- und Wiedereinbügerungsanträgen spezialisiert und einen Prozess entwickelt, der die Erstellung von Anträgen für Sie optimiert und die Zusammenarbeit mit ihrem Rechtsanwalt vereinfacht.

Feature #1

Warum brauche ich eine Beibehaltungsgenehmigung?

Als deutscher Staatsbürger verliert man in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft in dem Moment, in welchem man eine andere annimmt. Eine BBG verhindert das.

Feature #1

Was ist ein Antrag auf Wiedereinbügerung?

Sie haben eine andere Staatsbürgerschaft angenommen und dadurch die deutsche verloren. Es kann geprüft werden, ob die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung besteht.

Feature #1

FAQ’s

Stellen Sie uns eine Frage

Referenzen

Was unsere Kunden über uns sagen

Ich habe lange überlegt ob ich eine Beibehaltungsgenehmigung alleine beantragen soll. Eine Bekannte von mir hat es selbst gemacht, und prompt wurde es abgelehnt. Dieses Risiko und diesen Stress wollte ich nicht auf mich nehmen. Alle meine Fragen wurden schnell und konkret beantwortet. Gerade wurde meine Beibehaltung genehmigt. Ich würde das sofort wieder über die DBO machen."

Rafaele G.
Kalifornien, USA

Ich hatte keine Ahnung, dass ich meine deutsche Staatsbürgerschaft verliere, wenn ich die neuseeländische annehme. Gott sei Dank hat mein Anwalt mich aufgeklärt und die DBO empfohlen. Ein Rechtsanwalt hat sich schnell und effizient gekümmert. So einfach kann es sein.”

Manfred S.
Auckland, Neuseeland

Ich habe tagelang versucht die richtigen Dokumente zusammenzusuchen und zu verstehen wie ich die Beibehaltungsgenehmigung beantrage. Dann habe ich die Deutsche Beibehaltungs Organisation gefunden. Eine Stunde später waren alle meine Probleme gelöst. Danke!"

Lisa M.
Ontario, Kanada

Als ich nach Australien ausgewandert bin wusste ich nicht, dass ich hier bleiben werde und meinen Traummann finde. Mittlerweile bin ich australischer Staatsbürger. Meine Rechtsanwältin hat mir sehr dabei geholfen meine Anträge einzureichen, so dass ich nun die doppelte Staatsbürgerschaft habe. Ich bin sehr dankbar, dass ich bei dem Prozess nicht auf mich alleine gestellt war."

Cordula H.
New South Wales, Australien

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