Skip to content

Beibehaltungsgenehmigung

Jeder Deutsche, der sich dafür entschieden hat, im Ausland zu leben, hat schon mal von der “Beibehaltungsgenehmigung” gehört.

Aber was bedeutet dieser sperrige Begriff überhaupt?

Grundsätzlich ist es nicht möglich ohne Weiteres eine andere Staatsbürgerschaft anzunehmen, ohne dabei gleichzeitig die deutsche zu verlieren. Dies wird seit dem 01.01.2000 jedoch erheblich erleichtert durch eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes – durch die Einführung der Beibehaltungsgenehmigung (BBG).
Kern der BBG ist der Nachweis, dass man zum einen nach wie vor enge Beziehungen zu Deutschland unterhält und pflegt, und zum anderen erhebliche Nachteile erleidet, wenn man nicht die gewünschte ausländische Staatsbürgerschaft zusätzlich erhält.

Um die Beibehaltungsgenehmigung zu erhalten muss man einen entsprechenden Antrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) stellen. Dieses entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für deren Genehmigung vorliegen.
Das klingt zunächst kompliziert, ist es aber im Prinzip nicht. Die Behörde gibt hierfür ein entsprechendes Formular.

Das Antragsformular auszufüllen sieht leichter aus als es tatsächlich ist, und kann sehr zeitintensiv sein.
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass dieses korrekt und vollständig ausgefüllt werden muss. Erfahrungen zeigen, dass gerade bei den Punkten 6. und 7. von vielen Antragstellern nur unzureichende Angaben gemacht werden. Dies kann im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Antrags führen.

Die DBO hat einen Prozess entwickelt um die BBG schnell, effizient und kostengünstig beim BVA einzureichen.
Bedenken Sie dringend, dass es um den Erhalt Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft geht.
 

Referenzen

Was unseren Kunden über uns sagen

Ich habe lange überlegt ob ich das alleine machen soll, eine Beibehaltung beantragen. Eine Bekannte von mir hat es selbst gemacht, und prompt wurde es abgelehnt. Dieses Risiko und diesen Stress wollte ich nicht auf mich nehmen. Die Leute von der DBO sind nett, schnell und haben jede einzelne Frage beantworten können. Gerade wurde meine Beibehaltung genehmigt. Ich würde das sofort wieder über die DBO machen."

Rafaela G.
Kalifornien, USA

Ich hatte keine Ahnung, dass ich meine deutsche Staatsbürgerschaft verliere, wenn ich die neuseeländische annehme. Gott sei Dank hat mein Anwalt mich aufgeklärt und die DBO empfohlen. Die haben sich schnell und effizient gekümmert. So einfach kann es sein.”

Manfred S.
Auckland, Neuseeland

Ich habe Tagelang versucht die richtigen Dokumente zusammenzusuchen und zu verstehen wie ich die Beibehaltungsgenehmigung beantrage. Dann habe ich die Deutsche Beibehaltungs Organisation gefunden. Eine Stunde später waren alle meine Probleme gelöst. Danke!"

Lisa M.
Ontario, Kanada

Als ich nach Australien ausgewandert bin wusste ich nicht, dass ich hier bleiben werde und meinen Traummann finde. Mittlerweile bin ich australischer Staatsbürger. Die DBO hat mir sehr dabei geholfen meine Anträge einzureichen, so dass ich nun die doppelte Staatsbürgerschaft habe. Ich bin sehr dankbar, dass ich bei dem Prozess nicht auf mich alleine gestellt war."

Cordula H.
New South Wales, Australien

Kostenlose
Erstberatung