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Wiedereinbürgerung nach § 13 StAG

Viele ehemalige Deutsche haben ihre Staatsbürgerschaft verloren als sie eine andere angenommen haben. In vielen Fällen geschah dies unfreiwillig, da ihnen die Beibehaltungsgenehmigung nicht bekannt war und der Antrag daher nicht gestellt wurde.

Deutsche, die seit dem 01.01.2000 ihre Staatsbürgerschaft verloren haben, können unter erleichterten Bedingungen einen Antrag auf Wiedereinbürgerung nach § 13 StAG stellen. Eine der Bedingungen ist, dass bei rechtzeitiger Antragstellung die Voraussetzungen zur Genehmigung einer Beibehaltung vorgelegen hätten. Weitere Vorraussetzungen sind unter anderem Bindungen nach Deutschland, Unterhaltsfähigkeit, Straffreiheit und gute Kenntnisse der deutschen Sprache.

Haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft vor dem 01.01.2000 verloren muss zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an einer Einbürgerung nachgewiesen werden.

Sollten sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft nach dem 01.01.2000 verloren haben, wenden Sie sich gerne an die DBO.

 

Referenzen

Was unseren Kunden über uns sagen

Ich habe lange überlegt ob ich das alleine machen soll, eine Beibehaltung beantragen. Eine Bekannte von mir hat es selbst gemacht, und prompt wurde es abgelehnt. Dieses Risiko und diesen Stress wollte ich nicht auf mich nehmen. Die Leute von der DBO sind nett, schnell und haben jede einzelne Frage beantworten können. Gerade wurde meine Beibehaltung genehmigt. Ich würde das sofort wieder über die DBO machen."

Rafaela G.
Kalifornien, USA

Ich hatte keine Ahnung, dass ich meine deutsche Staatsbürgerschaft verliere, wenn ich die neuseeländische annehme. Gott sei Dank hat mein Anwalt mich aufgeklärt und die DBO empfohlen. Die haben sich schnell und effizient gekümmert. So einfach kann es sein.”

Manfred S.
Auckland, Neuseeland

Ich habe Tagelang versucht die richtigen Dokumente zusammenzusuchen und zu verstehen wie ich die Beibehaltungsgenehmigung beantrage. Dann habe ich die Deutsche Beibehaltungs Organisation gefunden. Eine Stunde später waren alle meine Probleme gelöst. Danke!"

Lisa M.
Ontario, Kanada

Als ich nach Australien ausgewandert bin wusste ich nicht, dass ich hier bleiben werde und meinen Traummann finde. Mittlerweile bin ich australischer Staatsbürger. Die DBO hat mir sehr dabei geholfen meine Anträge einzureichen, so dass ich nun die doppelte Staatsbürgerschaft habe. Ich bin sehr dankbar, dass ich bei dem Prozess nicht auf mich alleine gestellt war."

Cordula H.
New South Wales, Australien

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