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Die 5 häufigsten Fehler bei dem Antrag der Beibehaltungsgenehmigung

Warum brauche ich eine Beibehaltungsgenehmigung?

Studium in den USA, Reisen um die Welt, Jobangebot in Australien, Partner in Kanada – viele Deutsche können sich mit diesen oder ähnlichen Situationen identifizieren. Eine gewisse Zeit im Ausland zu verbringen gehört heutzutage dazu. Oft bleibt es aber nicht bei einem temporären Aufenthalt. In ein anderes Land zu ziehen ist in der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken. Und es ist zu erwarten, dass die Wanderlust in der Zukunft noch zunimmt. Globalisierung schreitet mit großen Schritten voran, Länder rücken näher. Immer mehr Deutsche zieht es ins Ausland. Die Gründe hierfür sind vielfältig – ein vielversprechender Job, bessere Karriereaussichten, der Lebenspartner bzw. Partnerin, Familie oder die Liebe zu Land und Kultur – um nur ein paar zu nennen. Hat man nun lange in diesem Land gelebt, entsteht vielfach der Wunsch die Staatsbürgerschaft dieses Landes anzunehmen. Auch hierfür gibt es zahlreiche Gründe. Als deutscher Staatsbürger muss man jedoch sehr vorsichtig sein. Bei der Annahme der fremden Staatsbürgerschaft verliert man die deutsche. Deutschland erlaubt generell keine doppelte Staatsbürgerschaft in einer solchen Konstellation. Der Verlust einer Staatsbürgerschaft hat zahllose Konsequenzen, und insbesondere in der heutigen Zeit ist Mehrstaatigkeit von unschätzbarem Wert.  Genau hier kommt die Beibehaltungsgenehmigung ins Spiel! Diese kann den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft verhindern. Bezüglich der Beibehaltungsgenehmigung gibt es ein paar wichtige Informationen, die man beachten sollte.

Gesetzesänderung zur Beibehaltungsgenehmigung und doppelten Staatsbürgerschaft

Eine Beibehaltungsgenehmigung bewahrt den Antragsteller vor dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Bei rechtzeitiger Antragstellung und positivem Entscheid kann dieser Verlust somit verhindert werden.  Rechtsgrundlage für die Beibehaltungsgenehmigung ist § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).  


1. Antrag vergessen, falsch gestellt oder einfach nicht davon gewusst

Viele Deutsche haben ihre Staatsbürgerschaft verloren, da sie die Beibehaltungsgenehmigung nicht beantragt haben, nicht richtig beantragt haben bzw. noch nie davon gehört haben. Dies muss nicht passieren. Eine Beibehaltungsgenehmigung ermöglicht eine doppelte Staatsbürgerschaft.


2. Die Beibehaltungsgenehmigung wurde noch nicht “in den Händen” gehalten

Die Beibehaltungsgenehmigung muss man vor dem Antrag einer anderen Staatsbürgerschaft “in den Händen halten”. Das heißt sie muss wirksam sein. Eine Beibehaltungsgenehmigung wird wirksam, sobald man sie erhalten bzw. ausgehändigt bekommen hat. Sollte der Antrag zwar genehmigt worden sein, man hat die Beibehaltungsgenehmigung aber noch nicht abgeholt, verliert man trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft, sollte man eine andere Staatsbürgerschaft annehmen.   


Wie funktioniert das in der Praxis?

Die Beibehaltungsgenehmigung wurde genehmigt und liegt zur Abholung am deutschen Konsulat bereit. Findet zum Beispiel am Montag die Einbürgerung statt, und am Dienstag wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeholt, ist die deutsche Staatsbürgerschaft verloren, da die Beibehaltungsgenehmigung nicht vor der Einbürgerung abgeholt und somit nicht wirksam wurde.  


3. Die Gültigkeit der Genehmigung war abgelaufen

Eine Beibehaltungsgenehmigung ist zwei Jahre lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss man die fremde Staatsbürgerschaft annehmen, sonst verliert die Beibehaltungsgenehmigung ihre Wirksamkeit. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Anschlussurkunde zu beantragen. Diese verlängert sozusagen die Gültigkeit der Beibehaltungsgenehmigung.  


4. Ich habe es mir zu einfach vorgestellt

Das Bundesverwaltungsamt ist die zuständige Behörde. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Behörde. Ein unvollständig oder falsch ausgestellter Antrag führt in der Regel zu einer direkten Ablehnung.  


5. Ich brauchte gar keine Beibehaltungsgenehmigung

Ausnahmen bestehen für Deutsche, die sich in einem EU-Staat oder der Schweiz einbürgern lassen wollen. In solchen Fällen ist ein Antrag auf eine Beibehaltungsgenehmigung nicht nötig.

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